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Alter entschuldigt nicht: Anwaltliche beA-Pflicht gilt grundsätzlich

Erneut hatte das FG Berlin-Brandenburg über einen Anwalt zu entscheiden, der bei einem Verfahren in eigener Sache nicht das beA verwendet hat. Es gebe zwar begründete Ausnahmen von der Nutzungspflicht - eine Überforderung mit moderner Technik zähle allerdings

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