Zwangsvollstreckung: Generalbundesanwalt darf nur in Ausnahmefällen ans Grundbuch
Der Generalbundesanwalt darf für die Beitreibung von Verfahrenskosten nicht ohne Weiteres Zwangshypotheken eintragen lassen. Die GBO stehe dem GBA insoweit im Weg, meint der BGH. Für die Beitreibung von Verfahrenskosten