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Bundesrat: Anwaltszwang erst ab 10.000 Euro, Gesundheits-Sparpaket vorerst gescheitert

Der Bundesrat hat die Verdopplung des Zuständigkeitsstreitwerts passieren lassen, nicht aber das Sparpaket der Gesundheitsministerin, das höhere Zusatzbeiträge der Krankenkassen verhindern sollte. Besser lief es unter anderem für die Absicherung des Deutschlandtickets. Der in § 23 GVG geregelte Zuständigkeitsstreitwert wird von bisher 5.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben. Nachdem der Bundestag das Gesetz vor gut einer Woche verabschiedet hatte, verzichtete der Bundesrat

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