Kampf gegen Obdachlosigkeit: Wohnungslose dürfen in Düsseldorfer WEG einziehen
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft darf nicht verhindern, dass Eigentümer ihre Wohnung an einen Verein für Obdachlosenhilfe verkaufen, urteilte das AG Düsseldorf. "Sozialstruktur" und frühere Probleme reichten nicht als wichtiger Grund für einen Widerspruch. Das AG Düsseldorf hat den Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft