Kein Co-Working-Space, keine virtuelle Kanzlei: BGH verlangt dauerhaften eigenen Raum
Nach Ansicht des BGH brauchen Anwälte auch Ende 2025 noch dauerhaft einen eigenen Kanzleiraum. Dabei ging es am Montag nicht mal um eine virtuelle Kanzlei, sondern um ein Bürocenter, das Post und Anrufe entgegennimmt und stets Besprechungsräume vorhält. Völlig unzeitgemäß, findet Martin W. Huff. Wer als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin