Unzulässige Bildberichterstattung: Fotos von „Hammer-Folter” verletzen Persönlichkeitsrecht
Sein Geschäftspartner hielt ihn über mehrere Stunden fest und bearbeitete ihm mit einem Hammer - Medien berichteten mit verpixelten Bildern. Auch das lässt sich in diesem Fall nicht rechtfertigen, meint das LG Berlin II. Der Mann sei trotzdem "erkennbar" im Rechtssinn. Für die Frage