Verfassungsbeschwerde von Vodafone: BVerfG setzt DNS-Überwachung als Ermittlungsinstrument Grenzen
Das BVerfG hat Ende November der massenweisen Überwachung aller Domain-Name-System-Server-Anfragen vorläufig den Riegel vorgeschoben. Die Strafverfolgungsbehörden dürfen Telekommunikationsdiensteanbieter hierzu nicht verpflichten. Die Hintergründe der Entscheidung erläutert Andreas Milch. Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe setzten per einstweiliger Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG einen Beschluss des AG Oldenburg aus, der Vodafone zur anlasslosen