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Verfassungsbeschwerde von Vodafone: BVerfG setzt DNS-Überwachung als Ermittlungsinstrument Grenzen

Das BVerfG hat Ende November der massenweisen Überwachung aller Domain-Name-System-Server-Anfragen vorläufig den Riegel vorgeschoben. Die Strafverfolgungsbehörden dürfen Telekommunikationsdiensteanbieter hierzu nicht verpflichten. Die Hintergründe der Entscheidung erläutert Andreas Milch. Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe setzten per einstweiliger Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG einen Beschluss des AG Oldenburg aus, der Vodafone zur anlasslosen

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