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Rechtsextrem und organisiert: Gründer ist, wer die Terrorgruppe wirklich will

Eine Gruppe rechter Extremisten plante mehrere Anschläge auf kleine Moscheen. Der BGH bestätigt die Verurteilungen wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung: Nicht nur für den Rädelsführer und seine Gefolgsleute, sondern auch für einen abwesenden Unterstützer. Gründer im Sinne des § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigung) sind all jene, die einen wesentlichen

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