Schmerzensgeld für Cookies: Es haftet, wer sie setzt
Fragt eine Website nicht nach der Cookie-Einwilligung, haftet unter Umständen auch der Hintermann. Vor dem OLG Frankfurt unterlag nun ein Unternehmen, das Cookies zu Analysezwecken über Drittwebsites verteilt hatte. Wer Cookies auf einer Website platziert, wird rechtlich als Anbieter eingestuft