Kein Anspruch auf Visum: Ehemaliger afghanischer Staatsanwalt darf nicht nach Deutschland kommen
Gegen Ende des vergangenen Jahres erklärte das Bundesinnenministerium, keine afghanischen Ortskräfte mehr aus der sogenannten "Überbrückungsliste" aufnehmen zu wollen. Das VG Berlin entschied nun im Fall eines Staatsanwalts: Das hat auch für ausstehende Visumsanträge Konsequenzen. Seit der Machtübernahme