Trennungsjahr: Sexueller Übergriff auf Tochter reicht nicht für sofortige Scheidung
Im Verfahren um einen gewalttätigen und mutmaßlich mehrfach sexuell übergriffigen Ehemann beharrte das OLG Karlsruhe auf der Einhaltung des Trennungsjahrs. Sein Verhalten möge strafrechtlich relevant sein, ein Härtefall sei das aber noch nicht.