Kann kein Anwalt geschrieben haben: Wirre Berufungsbegründung gilt trotzdem
Unbestimmt, unklar, schlichtweg falsch - eine Berufungsbegründung war dem OLG Karlsruhe zufolge so schlecht verfasst, dass sie "keinesfalls" von einem Juristen mit zwei Staatsexamen stammen konnte. Der BGH ließ sie trotzdem gelten. Auf die juristische