Asyl und Ausweisung aus demselben Grund: Teilnahme an PKK-Demo reicht nicht
Eine Kurdin wurde in Deutschland als Flüchtling anerkannt, weil sie in der Türkei wegen Unterstützung der auch hier als Terrororganisation eingestuften PKK verfolgt werde. Nun sollte sie eben wegen dieser Unterstützung ausgewiesen werden. Das machte das VG Dresden aber nicht mit. Allein die Unterstützung einer Terrororganisation