„Beinahe-Kollision” am Bahnübergang: Kein Arbeitsunfall ohne Unfall
Ein Fahrdienstleiter nimmt an einem Bahnübergang einen unter der Schranke eingeklemmten Pkw wahr und erwartet eine Kollision. Daraus resultierende psychische Beschwerden macht er als Arbeitsunfall geltend. Das LSG Sachsen-Anhalt stellt klar: