Konzentration hat man zu haben: Kein Nachteilsausgleich im zweiten Staatsexamen
Wegen einer Autoimmunerkrankung leidet ein Examenskandidat an Konzentrationsstörungen - einen Nachteilsausgleich erhält er im zweiten Staatsexamen dafür aber nicht. Da im Examen gerade auch das Konzentrationsvermögen