Senegal: Einstufung als sicherer Herkunftsstaat verstößt gegen Europarecht
Im Asylverfahren um einen geflüchteten Senegalesen hat das VG Berlin nun entschieden. Das BAMF durfte nicht von der Einstufung Senegals als sicherer Herkunftsstaat ausgehen - das verstoße gegen Unionsrecht. Trotzdem muss der Mann ausreisen. Die Bestimmung