Mitarbeiterin in Corona-Quarantäne: Arbeitgeber bekommt keine Erstattung nach dem IfSG
Das BVerwG hat entschieden: Wer sich wegen einer Corona-Infektion behördlich in Isolation begeben musste, war auch ohne Symptome arbeitsunfähig krank. Bestehe aber ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, liege kein Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz