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„Brandmauer”: Sollen auch AfD-Kandidaten ans BVerfG?

Soll man Kandidaten, die von der AfD für das BVerfG nominiert werden, in jedem Fall ablehnen? Zweifel an einer solch pauschalen "Brandmauer" wurden jetzt auf einer Tagung der Konrad-Adenauer-Stiftung laut. Die ehemalige BVerfG-Richterin Gertrude Lübbe-Wolff stellte unmissverständlich klar: "Rüpel" und Personen, die verfassungsfeindliche Positionen vertreten oder "Ekelhaftes" von sich geben, möchte sie nicht am höchsten Gericht sehen.

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