Chef dreht frei: Freigiebigkeit ist noch kein Kündigungsgrund
Wegen der Schließung seiner Abteilung soll eine Führungskraft besonders großzügig Elternzeitanträge abgesegnet und vertrauliche Informationen weitergegeben haben. Die fristlose Kündigung hat das LAG Düsseldorf nun gekippt: Es war nicht eindeutig, dass er dem Konzern damit schaden wollte. Im Vorfeld von betrieblichen Umstrukturierungen haben Führungskräfte