BGH: Nach Ablauf eines befristeten Kontokorrentkredit-vertrags hängt das Fortbestehen der Kontokorrent-abrede von einer entsprechenden Vereinbarung der Parteien ab
BB 2003 Heft 32, 1642
BGH: Nach Ablauf eines befristeten Kontokorrentkredit-vertrags hängt das Fortbestehen der Kontokorrent-abrede von einer entsprechenden Vereinbarung der Parteien ab
Urteil vom 20.05.2003 - XI ZR 235/02