Kosten des gemeinsamen Anwalts sind dem obsiegenden Streitgenossen …
BB 2003 Heft 39, 2035
BGH: Kosten des gemeinsamen Anwalts sind dem obsiegenden Streitgenossen nur in Höhe seiner wertmäßigen Beteiligung am Rechtsstreit zu erstatten
Beschluss vom 30.04.2003 - VIII ZB 100/02