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DGVZ
2017
Heft 10-11 (Seite 185-220)
Aufsätze
Hergenröder: Mängelhaftung des Gerichtsvollziehers bei der Versilberung gepfändeter Sachen im Zeichen moderner Verwertungsformen
I. Grundsatz: Gesetzlicher Haftungsausschluss bei der Pfandverwertung
II. Anwendungsbereich des § 806 ZPO
III. „Traditionelle“ Verwertungsformen
IV. Verwertung des gepfändeten Gegenstandes über das Internet
V. Ansprüche des Erwerbers ungeachtet § 806 ZPO
VI. Fazit
DGVZ 2017, 185
Mängelhaftung des Gerichtsvollziehers bei der Versilberung gepfändeter Sachen im Zeichen moderner Verwertungsformen
Aufsatz von Prof. Dr. Curt Wolfgang Hergenröder
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