Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
DStR 1993, 958
Berufliche Rehabilitation: Keine Umschulung zu einem Beruf, in dem der Behinderte/Rehabilitand nur beschränkt einsatzfähig wäre, während in anderen Berufen eine derartige Einschränkung nicht bestünde
Beitrag von Eckert