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DStR 2000, 2190
OFD Münster: Bemessungsgrundlage in den Fällen der Anteilsvereinigung nach §1 Abs.3 GrEStG und der Umwandlung, Einbringung und Anwachsung, die vor dem 1.1. 1997 verwirklicht worden sind
Verfügung vom 30.10.2000 - S 4500 - 49 - St 24 - 35