Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK

DStR 2002, 221
Oberste Finanzbehörden der Länder: Zuständigkeit für Stundung, Erlass, Billigkeitsmaßnahmen nach § 163, § 234 Abs. 2, § 237 Abs. 4 AO, Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und Niederschlagung der Landessteuern und der sonstigen durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben
gleichlautender Erlass vom 02.01.2002