FG München: Keine offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO bei Nichtberücksichtigung einer Einzahlung in die Kapitalrücklage im Rahmen der Feststellungserklärung zum steuerlichen Einlagekonto
DStR 2019, 282
FG München: Keine offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO bei Nichtberücksichtigung einer Einzahlung in die Kapitalrücklage im Rahmen der Feststellungserklärung zum steuerlichen Einlagekonto
Urteil vom 17.09.2018 - 7 K 2805/17