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DStR 2023, 415
Anm. zu OLG München: Wirtschaftsprüfer kann bei gewissenlos nach­lässiger Abschlussprüfung gegenüber Anlegern börsennotierter Unternehmen aus § 826 BGB haften
Entscheidungsbesprechung von Peter Juretzek zum Hinweisbeschluss v. 23.09.2022 - 13 U 3614/22