- DStR- 2025- Heft 9 (Seite 425-488)- Beruf- Rechtsprechung- Fietkau: BGH stellt geringere Anforderungen an Transparenz von Vergütungsvereinbarungen als EuGH- Leitsätze
- Sachverhalt:
- Entscheidung des BGH:
- Vereinbarung eines Zeithonorars in AGB grundsätzlich zulässig, unterliegt aber AGB-rechtlicher Kontrolle
- BGH stellt geringere Anforderungen als EuGH
- Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung aufgrund Verknüpfung mit Zusatzklauseln
- Folge: Anwendung des gesetzlichen Gebührenrechts
- Anmerkung:
 
 
- Fietkau: BGH stellt geringere Anforderungen an Transparenz von Vergütungsvereinbarungen als EuGH
 
- Rechtsprechung
 
- Beruf
 
- Heft 9 (Seite 425-488)
 
- 2025