- DStRE
- 1997
- Heft 15 (Seite 625-664)
- Einkommensteuer
- FG Baden-Württemberg: Betriebliche Kfz-Kosten nur dann mit Km-Pauschale gem. Abschn. 119 EStR berücksichtigungsfähig, wenn Pkw einkommensteuerliches Privatvermögen
- FG Hamburg: Keine Anerkennung einer betrieblichen Versorgungsrente bei Familienpersonengesellschaft trotz 50jähriger Zugehörigkeit des begünstigten Gesellschafters zum Unternehmen
- BFH: Darlehensverlust wegen beabsichtigter Arbeitsplatzsicherung: Beweislast
- BFH: Aufwendungen für den Besuch einer internationalen Privatschule keine außergewöhnliche Belastung
- BFH: Verlustabzug; Vorkostenabzug nur bei entgeltlichem Erwerb oder Herstellung
- BFH: Betriebsaufspaltung: Bürogebäude als wesentliche Betriebsgrundlage, wenn auf Bedürfnisse des Betriebs zugeschnitten
- BFH: Gewerbliche Tätigkeit eines Ingenieurbüros durch Verkauf von Computerhardware
- FG Münster: Erstellung von EDV-Ausbildungspaketen gewerbliche Tätigkeit
- FG Düsseldorf: Keine Betriebsaufgabe durch Erbbaurechtsbestellung
- Thüringer FG : Nachträgliche Umwandlung eines unentgeltlich vorbehaltenen Wohnrechts in ein entgeltliches Mietverhältnis steuerlich nicht anzuerkennen
- BFH: Berichtigung: Steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Eltern und unterhaltsberechtigter Tochter und deren Ehemann
- BFH: Einkunftserzielungsabsicht bei Einräumung eines Rückgaberechts
- FG Baden-Württemberg: Zahlung für Verzicht auf Einwendungen gegen Bauvorhaben des Grundstücksnachbarn steuerpflichtig gem. § 22 Nr. 3 EStG
- BFH: Kfz-Kosten Schwerbehinderter auch bei Fahrleistung von lediglich 8 000 km im Jahr nur in Höhe der Km-Pauschsätze für Geschäfts- und Dienstreisen außergewöhnliche Belastung
- Einkommensteuer
- Heft 15 (Seite 625-664)
- 1997