- DStRE
- 1997
- Heft 24 (Seite 985-1028)
- Einkommensteuer
- BFH: Halten eines Vortrags auf einem Fachkongreß führt nicht eo ipso zur unmittelbaren beruflichen Veranlassung
- BFH: Forderungsverzicht eines GmbH-Gesellschafters: Nachträgliche Anschaffungskosten bei verdeckter Einlage, wenn Forderung und Beteiligung im Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters
- FG Brandenburg: Darlegungslasten des Steuerpflichtigen für Einzelwertberichtigung von Forderungen
- BFH: Ein ertragloses Grundstück kann nicht Gegenstand einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen sein
- BFH: Vorkostenabzug gemäß § 10 e EStG nur bei späterer tatsächlicher Eigennutzung; bei objektiv feststellbarer Vermietungsabsicht Werbungskostenabzug möglich
- BFH: Kosten für Heizöl und Müllabfuhrgebühren keine Vorkosten
- BFH: Ausscheiden aus KG gegen Abfindung unter Buchwert – keine Abstockung von Bargeld und Bankguthaben
- BFH: Anfragebeschluß mit dem Ziel der Änderung der Rechtsprechung zur steuerlichen Behandlung der Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis
- BFH: Regelmäßig keine Arbeitgeberhaftung für Lohnsteuer auf Trinkgeld
- FG Rheinland-Pfalz: Steuerpflicht von rechnungs- und außerrechnungsmäßigen Zinsen aus einer Rentenversicherung mit Rückzahlungsmöglichkeit hinsichtlich abdiskontierter Garantieleistungen
- BFH: Bei langfristiger Vermietung von Wohneigentum regelmäßig keine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei
- FG Berlin: Unklare Nebenkostenvereinbarung hindert nicht die steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses unter Angehörigen
- BFH: Keine Übertragung des Kinderfreibetrages bei fehlender Unterhaltsverpflichtung
- BFH: Kosten für künstliche Befruchtung bei Empfängnisunfähigkeit der Ehefrau können außergewöhnliche Belastung sein
- BFH: Veranlagung beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer (Auslandslehrer); Reichweite des Kassenstaatsprinzips
- Einkommensteuer
- Heft 24 (Seite 985-1028)
- 1997