- DStRE
- 1999
- Heft 21 (Seite 817-856)
- Einkommensteuer
- FG Berlin: Besteuerungsrecht bei kurzfristiger Beschäftigung im Ausland
- BFH: Schuldzinsenabzug bei Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis
- BFH: Prozeßkosten eines Erben für Durchsetzung seiner Erbschaft keine Betriebsausgaben
- FG Düsseldorf: Anforderungen an den Abzug von Aufwendungen als vorabentstandene Werbungskosten
- BFH: Kein hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis bei Arbeitsleistungen für das eigene Kind
- BFH: Erneute Ausübung des Veranlagungswahlrechts bei Verlustrücktrag
- FG Köln: Gesonderte Verlustfeststellung nur bei Änderbarkeit des Einkommensteuerbescheids
- BFH: Grundförderung und Vorkostenabzug nach § 10e EStG bei Erwerb einer Wohnung im Wege der Erbauseinandersetzung gegen Ausgleichszahlung
- BFH: Liebhaberei bei Kunstblumen-Einzelhandelsgeschäft
- FG Düsseldorf: Drei-Objekte-Grenze auch bei Mehrfamilienhaus anwendbar
- Niedersächsisches FG: Sog. Drei-Objekte-Grenze auch bei Handel mit Großbauten anwendbar
- BFH: Abfärbetheorie greift nicht bei äußerst geringfügigen gewerblichen Einkünften
- FG Münster: Gewinnausschüttung nach Verkauf vonGmbH-Anteilen
- FG Hamburg: Zuwendungen des Gesellschafter-Geschäftsführers an die Gesellschaft
- BFH: Überschußerzielungsabsicht eines Gesellschafters auch bei beabsichtigter Aufnahme neuer Gesellschafter
- FG Hamburg: Abfindungszahlung an Mieter als Werbungskosten
- FG Nürnberg: Kapitaleinkünfte eines Kindes bis zur Höhe des Sparerfreibetrags keine Bezüge i.S. des § 32 Abs. 2 Satz 2
- Einkommensteuer
- Heft 21 (Seite 817-856)
- 1999