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Zitiert in:
- DStRE
- 2000
- Heft 4 (Seite 169-224)
- Inhaltsverzeichnis
- Einkommensteuer
- BFH: Keine Korrekturmöglichkeit bei fehlerhaftem Abweichendes Finanzamts von der Bilanz des Steuerpflichtigen
- FG Rheinland-Pfalz: Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen
- BFH: Vergütungen für ausschließlichzur Vermögenssorge bestellten Vormund Betriebsausgabenoder Werbungskosten
- FG Hamburg: EuGH-Vorlage zur Vorabentscheidungszuständigkeitdes EuGH, zur Bilanzierung von Kreditrisiken und zur Wertaufhellung
- BFH: Vorlage an BVerfG: Verbot von Jubiläumsrückstellungenin den Jahren 1988 bis 1992 verfassungswidrig?
- FG Düsseldorf: Renovierungskosten als Herstellungsaufwand
- BFH: Ersatz von Mietnebenkosten als Werbungskostenersatz
- FG Münster: Berücksichtigung von umzugsbedingten Aufwendungenals Werbungskosten
- BFH: Kein Abzug von Zinsbegrenzungsprämien im Rahmendes § 10e Abs. 6 EStG
- BFH: Veräußerung einer Milchreferenzmenge- Gegenrechnung eines aus den ursprünglichen Anschaffungskostenvon Grund und Boden abgeleiteten Buchwerts
- FG Rheinland-Pfalz: Gewerblicher Grundstückshandel bei Gewerbeobjekten
- BFH: Kommanditist kein Mitunternehmer bei fehlender Gewinnbeteiligung
- Thüringer FG: Betriebsfeier mit Übernachtung lohnsteuerpflichtig?
- FG Rheinland-Pfalz: Geldwerter Vorteil aus der Ausübung von Aktienoptionen
- FG Rheinland-Pfalz: Leerstandszeiten einer vermieteten Ferienwohnung alsSelbstnutzung
- BFH: Verzicht auf das gesetzliche Erbe gegen wiederkehrendeZahlungen führt nicht zu steuerbaren Einnahmen
- FG Münster: Kindergeld im Jahr der Vollendung des 18. Lebensjahres
- Einkommensteuer–Verfahren
- Körperschaft-–Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Fördergebietsgesetz
- Erbschaft-–Schenkungsteuer
- Umsatzsteuer
- Abgabenordnung–Erbschaftsteuer
- Abgabenordnung–Umsatzsteuer
- Abgabenordnung
- Finanzgerichtsordnung
- Beruf
- Heft 4 (Seite 169-224)
- 2000