Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
FD-RVG 2009, 295029
Als Buchpreisbindungstreuhänder tätiger Anwalt darf für Abmahnungen wegen Preisbindungs-Verstoßes nicht volle RVG-Gebühren verlangen
Beitrag von Redaktion FD-RVG