- FD-VersR
- 2022
- Heft 16
- Aktuelle Nachrichten
- Redaktion FD-VersR: Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen: OLG Koblenz hätte EuGH anrufen müssen
- OLG beurteilte Widerspruch gegen Lebensversicherungsvertrag als rechtsmissbräuchlich
- Beschwerdeführer rügte unterlassene EuGH-Vorlage
- VerfGH: Recht auf gesetzlichen Richter verletzt
- Nachvollziehbare, vertretbare Begründung erforderlich
- OLG hätte EuGH anrufen müssen
- Keine tragfähige Begründung für Nichtvorlage
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