Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
FD-ZVR 2022, 450147 (Ls.)
BayObLG: Für Streitigkeiten aus der Verletzung von Schutz- und Verkehrssicherungspflichten im Rahmen eines Bauvertrags ist der Bausenat zuständig
Beschluss vom 21.03.2022 -