- GuP
- 2011
- Heft 1 (Seite 1-40)
- Rechtsprechungsüberblick
- 1. Medizinisches Versorgungszentrum kann vorläufig weiterarbeiten
- 2. Keine Übernahme der Zuzahlungen für Arzneimittel und der Praxisgebühren eines HIV-Infizierten in der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Sozialhilfeträger
- 3. Pflegekassen dürfen Altenheime benoten
- 4. Die Versorgung eines sehbehinderten Schülers mit einem mobilen Kameralesesystem kann von der gesetzlichen Krankenversorgung zu tragen sein
- 5. Der Schiedsspruch einer Schiedsperson zur Vergütung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege ist rechtmäßig, wenn er der »Billigkeit« entspricht
- 6. Abgrenzung der Krankenhausbehandlung von der medizinischen Rehabilitation erfolgt im Wesentlichen nach der Art der Einrichtung
- Rechtsprechungsüberblick
- Heft 1 (Seite 1-40)
- 2011