- GWR
- 2009
- Heft 4 (Seite 75-102)
- Rechtsprechung
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Umbeck: Existenzvernichtungshaftung erst recht im Liquidationsstadium einer Gesellschaft („Sanitary“)
- Ehmann: Zahlungsverbot des § 92 II AktG gilt ab Eintritt der Insolvenzreife
- Petrovicki: Unwirksamkeit nicht hinreichend bestimmter Nachschusspflichten kann trotz Verstreichens gesellschaftsvertraglicher Fristen geltend gemacht werden
- Bomsdorf: Handelsvertreterausgleich nach § 89b HGB erfordert keine direkte vertragliche Beziehung zwischen den geworbenen Kunden und dem Unternehmer
- Gottschalk: Schutz eines GmbH-Minderheitsgesellschafters vor Gewinnthesaurierung
- Brill: Auch eine erst nach dem Eintritt des Erbfalls errichtete Schweizer Stiftung kann als Erbin eingesetzt werden
- Mackensen: Squeeze-out kann auch durchgeführt werden, wenn Parteien sich noch über Schadensersatz- oder Nachteilsausgleichsansprüche streiten
- Plückelmann: Keine Existenzvernichtungshaftung im Aktienrecht
- Querfurth: Im Falle der Löschung einer Limited wegen Verstoßes gegen Publizitätspflichten fällt auch das in Deutschland belegene Vermögen der englischen Krone zu (Vorlage an EuGH)
- Handels- und Gesellschaftsrecht
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- Heft 4 (Seite 75-102)
- 2009