- GWR
- 2011
- Heft 8 (Seite 175-199)
- Rechtsprechung
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Vos: Nach Lastschriftwiderspruch trägt die Schuldnerbank die Beweislast für den Bereicherungsanspruch gegen den Gläubiger
- Fullenkamp: Konkludente Genehmigung eines Lastschrifteinzuges in laufender Geschäftsbeziehung
- Brocker: Anlageberater hat bereits auf Ermittlungsverfahren gegen Fondsverantwortlichen zu berufsbezogenen Straftaten hinzuweisen
- Eckhoff: Sekundäre Beweislast der Bank für Nichtbestand eines Guthabens auf einem „vergessenen“ Sparbuch
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Rechtsprechung
- Heft 8 (Seite 175-199)
- 2011