Logo: Zur Startseite von beck-online.DIE DATENBANK
GWR 2017, 261
Anm. zu EuGH: Schlussantrag Generalanwalt beim EuGH: Grenzüberschreitender Formwechsel innerhalb der EU ohne Verlegung des tatsächlichen Verwaltungssitzes
Entscheidungsbesprechung von Dr. Martin Nentwig zum Schlussantrag v. 04.05.2017 - C-106/16