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GWR 2023, 247
Anm. zu BayObLG: Keine Befugnis des Insolvenzverwalters, von Mitgliedern einer eG ausstehende, nicht zur Gläubigerbefriedigung benötigte Einlagen einzuziehen
Entscheidungsbesprechung von Dr. Thomas Schulteis zum Beschluss v. 28.04.2023 - 101 VA 162/22