- GWR
- 2024
- Heft 2 (Seite 15-32)
- Rechtsprechung
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Otte: Keine Umkehr der Beweislast bei mehreren naheliegenden Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der Notarhaftung
- Schulteis: Kein allgemeines Recht eines GmbH-Gläubigers, zur leichteren Durchsetzung seiner Forderung Handelsregistereintragungen zur GmbH zu erwirken
- Köster: Kein Anspruch auf Zuordnung eines Widerspruchs bei Einziehung von Geschäftsanteilen
- Reichard: Gesellschafterliste muss vom eingetragenen Geschäftsführer (bzw. Liquidator) unterzeichnet sein
- Pina: Restriktive Anforderungen an die Prüfungsbefugnis der das Unternehmensregister führenden Stelle
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Rechtsprechung
- Heft 2 (Seite 15-32)
- 2024