JAmt 2011, 191
Führung des Sorgeregisters beim Geburtsjugendamt; fehlende Mitteilungspflicht für gerichtliche Entscheidungen über den Entzug der Sorge gegenüber der Mutter bzw über die Begründung der gemeinsamen Sorge gemäß der Entscheidung des BVerfG vom 21.07.2010
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