- MittBayNot
- 2002
- Heft 3 (Seite 137-225)
- Kurze Beiträge
- Nachreiner: Verwendung der privaten Rente für das Eigenheim -
Die Regelungen des Altersvermögensgesetzes betreffend die Verwendung des
Altersvorsorgekapitals für eine eigenen Wohnzwecken dienende Wohnung
("modifiziertes Entnahmemodell")
- I. Einführung
- II. Die Regelungen über die private Altersvorsorge im Allgemeinen
- III. Die Regelungen über die Verwendung von gefördertem Altersvorsorgekapital für eine eigenen Wohnzwecken dienende Wohnung (§§ 92a und 92b EStG n.F.)
- IV. Sicherungsbedürfnis bezüglich des Rückzahlungsanspruchs bei gesetzwidriger Verwendung
- V. Gestaltungsvorschläge
- VI. Fazit
- Mayer: Pflegeverpflichtung und Sozialhilferegress - Zugleich Anmerkung zum Urteil des BGH vom 21.9.2001 - V ZR 14/01 -
- Hoffmann: Vormerkung am Miteigentumsanteil bei Teilflächenveräußerung - Zugleich Anmerkung zum Beschluss des BayObLG vom 7.2.2001 - 2 Z BR 166/01 -
- Giehl: Zum Erfordernis der Bewilligung einer Mehrzahl von Vormerkungen - Zugleich Anmerkung zum Beschluss des BayObLG vom 17.10.2001 - 2Z BR 75/01 -
- Nachreiner: Verwendung der privaten Rente für das Eigenheim -
Die Regelungen des Altersvermögensgesetzes betreffend die Verwendung des
Altersvorsorgekapitals für eine eigenen Wohnzwecken dienende Wohnung
("modifiziertes Entnahmemodell")
- Kurze Beiträge
- Heft 3 (Seite 137-225)
- 2002