MwStR 2014, 686 (m. Anm. Grube)
EuGH: Bei einer „Lieferung an sich selbst“ i. S. von Art. 5 Abs. 7 Buchst. a der Sechsten Richtlinie steht einer Gemeinde der Vorsteuerabzug für ein von ihr errichtetes Gebäude nur im Umfang der Verwendung für steuerbare und steuerpflichtige Umsätze zu - Gemeente ’s-Hertogenbosch
Urt. vom 10.09.2014 - C-92/13 mAnm Grube