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Newsdienst Compliance 2018, 22005
Anm. zu EuGH: EuGH präzisiert die Maßstäbe der „Benachteiligung“ eines Handelspartners „im Wettbewerb“ iSv Art. 102 Abs. 2 Buchst. c AEUV durch ein marktbeherrschendes Unternehmen
Entscheidungsbesprechung von ndcompliance-Redaktion zum Urteil v. 19.04.2018 - Rs. C-525/16