- npoR
- 2012
- Heft 3 (Seite 101-176)
- npoR-Report
- Vereinsrecht
- Lienicke/Seelig/Stark: Die Bestimmung der „Textform“ für die Einberufung einer Mitgliederversammlung ist aufgrund der §§ 126b, 127 BGB nicht unbestimmt
- Lienicke/Seelig/Stark: Kein Nachrücken eines Ersatzmitgliedes für einen ausscheidenden Vereinsvorsitzenden
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