- NStZ-RR
- 1999
- Heft 4 (Seite 97-128)
- Rechtsprechungsübersicht
- Müller: Aus der Rechtsprechung zum Recht der Strafverteidigung - II–1995
- I. Aussetzung der Hauptverhandlung wegen Verhinderung des Verteidigers
- II. Aussetzung der Hauptverhandlung wegen unterbliebener Ladung des Verteidigers
- III. Beschwerde gegen ermessensfehlerhafte Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags
- IV. Notwendige Verteidigung
- V. Bestellung eines weiteren–zweiten Pflichtverteidigers
- VI. Beiordnung des vom Angeklagten bezeichneten Verteidigers
- VII. Rücknahme der Pflichtverteidigerbeiordnung
- VIII. Kostentragung durch Wahlverteidiger gem. § 145 IVStPO
- IX. Kostentragung durch Pflichtverteidiger gem. § 145 IV StPO
- X. Aufrechterhaltung der Beiordnung zweier Verteidiger im Revisionsverfahren
- XI. Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung
- XII. Anfechtung der Ablehnung der Verteidigerbestellung in der Hauptverhandlung
- XIII. Antrag auf Pflichtverteidigerbestellung mit Revisionseinlegung
- XIV. Pflichtverteidiger neben dem Wahlverteidiger
- XV. Entpflichtung des Pflichtverteidigers
- XVI. Mitwirkung eines Beistands im Vollstreckungshilfeverfahren
- XVII. Terminsverhinderung wegen Pflichtverteidigung
- XVIII. Beiordnung eines Zeugenbeistands
- XIX. Spannungen zwischen Richter und Verteidiger als Grund für Besorgnis der Befangenheit
- XX. Entschuldigtes Ausbleiben des Betroffenen i.S. des § 74 II OWiG
- XXI. Fortsetzung des Ausschließungsverfahrens nachMandatsbeendigung
- XXII. Ladung des Verteidigers
- XXIII. Fristversäumung durch den Verteidiger
- XXIV. Beschwerde gegen Entpflichtung wegen Verhinderung am Hauptverhandlungstermin
- XXV. Wartepflicht des Gerichts
- Müller: Aus der Rechtsprechung zum Recht der Strafverteidigung - II–1995
- Rechtsprechungsübersicht
- Heft 4 (Seite 97-128)
- 1999