- NStZ-RR
- 2001
- Heft 6 (Seite 161-192)
- Rechtsprechungsübersicht
- Müller: Aus der Rechtsprechung zum Recht der Strafverteidigung - 2000
- I. Kostentragungspflicht des (Pflicht-)Verteidigers
- II. Notwendige Verteidigung
- III. Bestellung eines Pflichtverteidigers bei ermittlungsrichterlicher Vernehmung eines wichtigen Belastungszeugen
- IV. Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Strafvollstreckungsverfahren
- V. Ordnungsgemäße Begründung der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs
- VI. Verwertungsverbot anwaltlicher Zeugen- und Beschuldigten-„vernehmungen”
- VII. Beweisverwertungsverbot für Videoaufzeichnungen richterlicher Zeugenvernehmungen ohne Mitwirkung des Verteidigers
- VIII. Fachhochschullehrer als Verteidiger
- IX. Beiordnung eines Zeugenbeistands
- X. Beschlagnahme- und Verwertungsverbot von Verteidigungsunterlagen
- XI. Beiordnung eines Verletztenbeistands
- XII. Unentgeltliche Hinzuziehung eines Dolmetschers für Gespräche mit dem Wahlverteidiger
- XIII. Schadensersatzpflicht des (Pflicht-)Verteidigers wegen fehlerhafter Beratung
- XIV. Einlassung durch den Verteidiger
- XV. Aussetzung der Hauptverhandlung bei Verteidigerwechsel
- XVI. Aussetzung der Hauptverhandlung bei Verhinderung des Verteidigers
- XVII. Bestellung des bisherigen Wahl- zum Pflichtverteidiger
- XVIII. Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts bei Urteilsabsprachen
- XIX. Rechtsmittelverzicht des unverteidigten Angeklagten im Fall notwendiger Verteidigung
- XX. Verzicht auf das Anwesenheitsrecht des Betroffenen durch den Verteidiger
- XXI. Anhörung des Angeklagten vor der Bestellung eines Pflichtverteidigers
- XXII. Pflichtverteidigerbestellung im Revisionsverfahren
- XXIII. Grenze zulässigen Verteidigungshandelns
- XXIV. Nachträgliche Erstattung der Pflichtverteidigerkosten
- XXV. Ausschließung des Zeugenbeistands
- XXVI. Parteiverrat
- XXVII. Recht der Beiordnung eines zweiten Pflichtverteidigers
- XXVIII. Bestellung des Beistands
- XXIX. Besuchserlaubnis für ein Anbahnungsgespräch
- XXX. Verbotsirrtum bei anwaltlichem Rechtsrat
- XXXI. Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung
- XXXII. Bestellung eines Pflichtverteidigers
- XXXIII. Beiordnung eines Verteidigers nach Verfahrensabschluss
- XXXIV. Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
- XXXV. Aussetzung der Hauptverhandlung bei Verteidigerwechsel
- XXXVI. Ausschließung des Verteidigers
- XXXVII. Formerfordernis des § 345 II StPO
- XXXVIII. Verwerfung des Einspruchs
- XXXIX. Entpflichtung des Pflichtverteidigers
- XL. Bevollmächtigung des Verteidigers
- XLI. Verletzung von Privatgeheimnissen durch den Verteidiger
- XLII. Wahrnehmung berechtigter Interessen
- XLIII. Nemo-tenetur-Prinzip
- XLIV. Wichtiger Grund i.S. des § 121 StPO
- XLV. Bestellung eines weiteren Verteidigers und Rechtsmittelrücknahme
- XLVI. Fragerecht der Verteidigung
- XLVII. Geldwäsche durch Strafverteidiger
- XLVIII. Wartepflicht bei verspätetem Erscheinen des Verteidigers zur Hauptverhandlung
- XLIX. Benachrichtigung des Rechtsbeistands im Vollstreckungsverfahren
- L. Ermächtigung der Rücknahme von Rechtsmitteln
- LI. (Stillschweigende) Zulassung des Verteidigers
- LII. Auswahl des Pflichtverteidigers
- LIII. Verteidigerpost
- Müller: Aus der Rechtsprechung zum Recht der Strafverteidigung - 2000
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