- NVwZ-RR
- 2002
- Heft 10 (Seite 705-800)
- Verwaltungsprozessrecht
- VGH Kassel: Übersendung von Unterlagen an Bevollmächtigten
- OVG Münster: Verhandlung ohne verspäteten Bevollmächtigten
- OVG Münster: Entscheidung über Zuziehung eines Bevollmächtigten
- OVG Lüneburg: Beiladung im Normenkontrollverfahren
- VGH München: Außergerichtliche Kosten eines Beigeladenen
- OVG Lüneburg: Zustimmung des notwendig Beigeladenen zur Ruhensanordnung
- VGH Mannheim: Prozesskostenhilfe für Zulassung der Berufung
- OVG Frankfurt (Oder): Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Hauptsacheerledigung
- VGH Mannheim: Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Klagerücknahme
- VGH Kassel: Mit Gründen versehenes Urteil
- OVG Schleswig: Rechtsweg für Erstattung von Anschlusskosten
- VGH München: Vertretungszwang für Beschwerdeeinlegung
- VGH Mannheim: Einreichung der Beschwerdebegründung beim OVG
- OVG Berlin: Einseitige Erledigungserklärung bei Antrag auf Zulassung der Beschwerde
- OVG Münster: Zulassung der Beschwerde nach Hauptsacheerledigung
- VGH Mannheim: Anforderungen an Beschwerdebegründung
- OVG Magdeburg: Antrag der Aufsichtsbehörde auf Zulassung der Berufung
- OVG Münster: Verwirkung des Berufungsrechts
- VGH München: Gerichtsverhandlung in einem Rathaus
- BFH: Erledigung des Verfahrens bei Bestehen der Wiederholungsprüfung
- Verwaltungsprozessrecht
- Heft 10 (Seite 705-800)
- 2002