- NZM
- 2006
- Heft 24
- Nachgefragt
- Riecke: „Geiz ist geil” oder: Ein „zeitgeistiges”, aber trügerisches Motto bei der Räumungsvollstreckung?
- I. Einleitung
- II. Verbleibende Tätigkeit des Gerichtsvollziehers im Rahmen der Berliner Räumung
- III. Pyrrhussieg für den Gläubiger in Form einer bloß zeitlichen Verschiebung der notwendigen Kosten bei der „Berliner Räumung?”
- IV. Sollte der Gläubiger nun immer die „Berliner Räumung” beauftragen, wenn er Manpower und Leerstand preisgünstig zur Verfügung hat?
- V. Die „Hamburger Räumung”
- VI. Fazit: „Problem erkannt - Gefahr gebannt”
- Riecke: „Geiz ist geil” oder: Ein „zeitgeistiges”, aber trügerisches Motto bei der Räumungsvollstreckung?
- Nachgefragt
- Heft 24
- 2006